Rechtsprechung
BVerwG, 24.06.1987 - 1 B 72.87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,8649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung einer fallübergreifenden konkreten Rechtsfrage - Maßgeblicher Zeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Gewerbeuntersagung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.03.1987 - 22 B 85 A.2076
- BVerwG, 24.06.1987 - 1 B 72.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1987 - 1 B 72.87
Diese Frage ist jedoch durch das Urteil des beschließenden Senats vom 2. Februar 1982 - BVerwG C 146.80 - (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]) bereits geklärt.
Rechtsprechung
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.10.1987 - 1 B 72/87 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.10.1987 - 1 B 72/87 (https://dejure.org/1987,21655)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Oktober 1987 - 1 B 72/87 (https://dejure.org/1987,21655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,21655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Köln, 13.10.2004 - 2 V 4874/04
Spontanauskunft an US-Finanzverwaltung über Verkauf von Anteilen an …
Es ist anerkannt, dass die geltend gemachten Nachteile über diejenigen hinausgehen müssen, die üblicherweise mit der Pflicht zur Zahlung der Steuern verbunden sind (BFH-Beschluss vom 20. Januar 1988 1 B 72/87, BStBl II 1988, 412, 413); die für eine einstweilige Anordnung sprechenden Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass sie ihren Erlass unabweisbar machen (…BFH-Beschluss vom 12. Mai 1992 VII B 173/91, BFH/NV 1994, 103).